Dies sind die 12 Grundsätze zum VAR, welche vom IFAB festgelegt wurden:

  1. Der VAR darf nur bei einem klaren und spielentscheidenden Fehler oder bei schwerwiegenden Vorfällen, die übersehen wurden, eingreifen. Diese müssen einen Bezug zu einem der vier Punkte «Tor/kein Tor», «Penalty/kein Penalty», «direkte rote Karte» oder «Spielerverwechslung» haben.
  2. Bevor der Schiedsrichter den VAR zur Hilfe nehmen kann, muss er jeweils eine Entscheidung treffen. Der VAR darf jedoch die Spielsituation überprüfen, wenn der Schiedsrichter weiterspielen lässt.
  3. Die ursprüngliche Entscheidung des Schiedsrichters wird nicht geändert, wenn die Videosichtung nicht zeigt, dass ein klarer Fehler vorliegt.
  4. Nur der Schiedsrichter kann eine Überprüfung veranlassen. Der VAR (und andere Spieloffiziellen) können es dem Schiedsrichter nur empfehlen.
  5. Die endgültige Entscheidung trifft immer der Schiedsrichter. Sie basiert auf der Information vom VAR oder auf einer Videosichtung auf dem Feld.
  6. Die Genauigkeit ist bei der Überprüfung wichtiger als die Schnelligkeit. Somit gibt es kein Zeitlimit für die Überprüfung.
  7. Das Umstellen des Schiedsrichters oder der Versuch, die Prüfung einer Entscheidung, den Prüfungsvorgang oder die endgültige Entscheidung zu beeinflussen durch die Spieler oder andere Teamoffizielle, ist untersagt.
  8. Der Schiedsrichter sollte während des Prüfungsvorgangs «sichtbar» bleiben. Dies gewährleistet die Transparenz.
  9. Wenn der Schiedsrichter das Spiel weiterlaufen lässt, ein Vorfall später überprüft und die ursprüngliche Entscheidung geändert wird, werden Disziplinarmassnahmen, die in der Zeit nach dem Vorfall ausgesprochen werden, nicht widerrufen. Eine Ausnahme bilden dabei Verwarnungen, welche wegen einer Unterbrechung eines vielversprechenden Angriffes oder einer Verweigerung einer offensichtlichen Torchance ausgesprochen werden. 
  10. Wenn eine Partie unterbrochen und wieder aufgenommen wurde, darf der Schiedsrichter keine Überprüfung mehr vornehmen. Nur wenn eine Verwechslung oder ein mögliches Feldverweisdelikt im Zusammenhang mit gewalttätigem Verhalten, Spucken, Beissen oder extrem beleidigenden Gesten vorliegt, darf noch eine Überprüfung stattfinden.
  11. Vor und nach einem Vorfall, der geprüft werden kann, gibt es ein maximales Zeitlimit.
  12. Die Überprüfung muss von Spielern und Trainern nicht angefordert werden, weil der VAR automatisch alle Situationen überprüft. Spieler, die eine Überprüfung durch ein «Überprüfungszeichen» fordern, werden verwarnt.